Ausplatziert in 2022

Alternativer Investmentfonds           

CAP Immobilienwerte 1

Planbare Erträge mit Nahversorgungsimmobilien in Deutschland! Der CAPRENDIS Immobilienfonds „CAP Immobilienwerte 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ investiert in innerstädtische Nahversorgungsimmobilien, die auf die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ausgerichtet sind.

Immobilien

Getätigte Investitionen

Wohn- und Geschäftshaus Bad Nenndorf

Das Wohn- und Geschäftshaus vereint mit Nahversorgung, Gesundheitsdienstleistung und Wohnen alle angestrebten Faktoren für eine stabile Wertentwicklung. Den Schwerpunkt bildet ein attraktives Angebot an Nahversorgung. Namhafte Mieter wie Rossmann, Penny Markt und Ernsting´s Family erzeugen eine hohe Magnetwirkung. Abgerundet wird der Mietermix durch eine Zahnarztpraxis und drei Wohnungen. Die Attraktivität des Nahversorgungszentrums wird durch die 97 Außenparkplätze auf dem Grundstück zusätzlich gesteigert. Dadurch ist schnelles und bequemes Parken im Stadtzentrum möglich.

Möwen-Parkcenter

Mit einem EDEKA Supermarkt, einem Bäcker, einem Bekleidungsfilialisten, kleineren Betrieben und den zugehörigen Parkhäusern bildet das Möwen-Parkcenter in der zentralen Innenstadt einen deutlichen Angebotsschwerpunkt. Es ist sowohl für Touristen als auch für die Einwohner des Ortes ein wichtiger Versorger, der städtebaulich sehr gut integriert ist. Auf Grund der bequemen Erreichbarkeit dient der Vollsortimenter in Ergänzung mit den Einzelhändlern der Stadt und deren Umgebung als sehr beliebtes Einkaufsziel.

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Heike Lehner
Telefon: 07181 2699 377
heike.lehner@caprendis.de

Kontakt Heike Lehner CAPRENDIS Real Estate GmbH

Heike Lehner

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Risikohinweise

Die nachfolgend dargestellten Risiken stellen nur einen Auszug aus den im Verkaufsprospekt aufgeführten vollständigen Risikohinweisen dar. Vor Unterzeichnung einer Beitrittsvereinbarung empfehlen wir daher, die vollständige Risikodarstellung zu lesen.

Risiken der Beteiligung

Der Anleger geht mit der Beteiligung an der Investmentgesellschaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielbare Rendite ist von vielen unvorhersehbaren und nicht beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können zudem erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder garantierten Renditen auftreten. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die nachfolgend geschilderten Risiken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkungen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte geleistete Einlage und der Ausgabeaufschlag zzgl. etwaiger nicht ausgeschütteter Gewinne sowie die im Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der KVG seine Beteiligung teilweise oder vollständig fremdfinanzieren, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Ausgabeaufschlag verlieren, sondern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Beteiligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden Zinsen und Nebenkosten zahlen, zzgl. einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung. Dies kann bis zur Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen. Darüber hinaus besteht für den Anleger das Risiko, sein sonstiges Vermögen z. B. aufgrund von Steuerzahlungen sowie ggf. darauf anfallenden Zinsen oder aufgrund einer Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung bei der Aufnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierung zu vermindern (Vermögensminderungsrisiko).

Das Maximalrisiko des Anlegers besteht in einer Kumulation von Totalverlustrisiko und Vermögensminderungsrisiko.
Die Realisierung dieser Risiken kann zu einer Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko).

Blindpool-Risiko

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes und der Vertriebsanzeige bei der BaFin ist noch ungewiss, in welche durch die Anlagebedingungen näher definierten Vermögensgegenstände die Investmentgesellschaft investieren wird. Es steht also noch nicht fest, welche Immobilien konkret erworben werden und ob bzw. an welchen konkreten Objektgesellschaften bzw. Immobilien sich die Investmentgesellschaft beteiligen wird (sog. „Blind Pool“). Der Anleger hat somit vor seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft keine Möglichkeit der Analyse, Prüfung oder Bewertung von bereits getätigten oder beabsichtigten Investitionen der Investmentgesellschaft.

Anlagerisiken, Zahlungsunfähigkeits- und Liquiditätsrisiken

Keine der an dem Beteiligungsangebot beteiligten Parteien kann garantieren oder mit Sicherheit vorhersagen, dass die Investmentgesellschaft aus ihren Investitionen in Immobilien und Beteiligungen an Objektgesellschaften und aus ihren Liquiditätsanlagen Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden können. Auch können die bei der Investmentgesellschaft anfallenden Kosten ihre Einnahmen übersteigen. Die Investmentgesellschaft kann daher zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann zu einer Minderung der erzielbaren Rendite und auch zum Verlust der Einlage des jeweiligen Anlegers samt Ausgabeaufschlag führen, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Fremdfinanzierung

Für den Ankauf von Vermögensgegenständen ist beabsichtigt, dass die Investmentgesellschaft Fremdkapital aufnehmen wird. Die Aufnahme von Darlehen führt zu zusätzlichen Kosten für Zins und Tilgung. Es besteht das Risiko, dass die Investmentgesellschaft oder die Objektgesellschaften benötigtes Fremdkapital nicht zur Verfügung gestellt bekommen oder die jeweils finanzierende Bank ein Darlehen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig auszahlt. Dies kann zur Folge haben, dass der Erwerb von Vermögensgegenständen deshalb verzögert eintritt oder ausbleibt, was die Einnahmen der Investmentgesellschaft beeinträchtigen könnte.

Es kann zudem nicht vorhergesagt werden, zu welchen Darlehenskonditionen das Fremdkapital aufgenommen werden kann. Es kann zu höherer als der jeweils beabsichtigten Fremdkapitalaufnahme, zur Notwendigkeit der Stellung von (weiteren) Sicherheiten oder zu höheren Zinsen und Tilgungen kommen.

Risiko aus Vermietung, Mietentwicklung und Anschlussvermietung

Es besteht das Risiko, dass Mieter ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mieter sonstige Verpflichtungen aus den Mietverträgen – wie beispielsweise die Verpflichtung zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der Mietflächen – nicht vertragsgemäß leisten. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Mietentwicklung nicht der prognostizierten Mietentwicklung entspricht. Zudem besteht bei einer notwendigen Anschlussvermietung das Risiko, dass die Immobilie über einen längeren Zeitraum teilweise oder vollständig leer steht, was zu längerfristigen Mietausfällen und zu verringerten Auszahlungen an die Investmentgesellschaft und damit an die Anleger bis hin zum Totalverlust führen kann.

Risiken aus der Desinvestition

Absicht der Investmentgesellschaft ist es, die mittelbar über die Beteiligungen an den Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien spätestens am Laufzeitende der Investmentgesellschaft zu veräußern. Gegebenenfalls können die Objektgesellschaften jedoch mangels liquider Märkte oder aufgrund vertraglicher oder anderer Übertragungsbeschränkungen ihre gehaltenen Immobilien nicht oder nicht in wirtschaftlich sinnvoller Weise veräußern. Möglicherweise sind die Objektgesellschaften nicht in der Lage, bei einer Veräußerung den tatsächlichen fairen bzw. den von ihnen angenommenen Marktpreis zu erzielen.

Steuerliche, rechtliche und operative Risiken

Die im Verkaufsprospekt beschriebenen steuerlichen Grundlagen beruhen nicht auf einer verbindlichen Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Eine anderslautende Auffassung der Finanzbehörden oder der Finanzgerichte kann nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für eine sich ändernde Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis.
Interessenkonflikte, etwa durch personelle Verflechtungen oder Kapitalverflechtungen der Fondsgesellschaft und der mit ihr verbundenen Partnerunternehmen, können zu nachteiligen Entscheidungen für die Anleger führen. Schlüsselpersonen innerhalb der Fondsgesellschaft und ihrer Vertragspartner können ausfallen oder ihre Aufgaben nicht vollständig und ordnungsgemäß erfüllen. Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen (ggf. auch rückwirkend) können sich nachteilig auf das Anlageergebnis auswirken.

Eingeschränkte Fungibilität und Übertragbarkeit

Eine ordentliche Kündigung der Anteile ist nicht möglich. Anteile an der Fondsgesellschaft sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Für Anteile an der Fondsgesellschaft existiert kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Veräußerungen von Anteilen durch den Anleger über sogenannte Zweitmarktplattformen ist unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen grundsätzlich rechtlich möglich. Geringe Handelsvolumina und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft zum Verkauf wirken jedoch stark einschränkend. Dadurch ist ein möglicher Anteilsverkauf stark eingeschränkt und in keiner Weise sichergestellt. Insofern handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung.

Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt, Abschnitt II, Kapitel 10 zu entnehmen.

Sonstige Hinweise

Es besteht die Möglichkeit, dass die AIF-Verwaltungsgesellschaft, hier die ADREALIS Service Kapitalverwaltungsgesellschaft,
den Vertrieb des CAP Immobilienwerte 1 jederzeit widerrufen kann.

Rechtliche Hinweise der Kapitalverwaltungsgesellschaft