CAPRENDIS rät:
§6b-Rücklagen schnell wieder
re-investieren

Winterbach, 18. September 2025. Unternehmer, die nach dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden Rückstellungen nach § 6b EStG gebildet haben, müssen diese in der Regel nach vier Jahren aufgelöst haben. Damit sollten sie aber nicht so lange warten, denn der Fiskus langt kräftig zu. Für jedes Jahr sind 6 Prozent Zinsen fällig.

Was wir unseren Kunden und Geschäftspartnern raten, finden Sie in unserer ausführlichen Pressemitteilung im nachfolgenden Link:
Pressemitteilung – §6b-Rücklagen schnell wieder re-investieren